Taufe - Trauung - Beerdigung

Taufen in St. Matthäi

Wer getauft ist, darf gewiss sein: „Ich bin ein Kind Gottes, ich habe einen himmlischen Vater, von dessen Liebe mich nichts mehr trennen kann. Und ich habe Geschwister im Glauben – denn ich gehöre zur Gemeinde Jesu Christi.“

Es ist schön, wenn Eltern ihren Kindern diese Gewissheit schon am Anfang ihres Lebensweges mitgeben möchten. Wer nicht als Kind getauft ist, kann sich auch als Jugendlicher oder Erwachsener taufen lassen.
Mehrfach wurden solche Mündigentaufen auch schon als „Ganzkörpertaufe“ (mit Untertauchen) im Gronauer Freibad durchgeführt.

Die regelmäßigen Tauftermine sind:
– 2. Sonntag im Monat im Gottesdienst um 10 Uhr
– In den Monaten Mai, Juni, August und September  können Taufen am letzten Samstag des Monats in einem gesonderten Taufgottesdienst um 16 Uhr gefeiert werden.

Trauungen in St. Matthäi

Sie möchten heiraten? – Es ist wunderbar, wenn Menschen „Ja“ zueinander sagen!
Herzlich willkommen zur kirchlichen Trauung in unserer St. Matthäikirche! Gott sagt sein „Ja“ zu uns – sein Segen hilft uns, dass unser Ja zum anderen lebendig bleibt.

Wenn Sie eine kirchliche Trauung feiern möchten, wenden Sie sich bitte zur  Terminabsprache möglichst rechtzeitig im Pfarramt; die formelle Anmeldung der kirchlichen Trauung nehmen Sie bitte persönlich im Kirchenbüro vor.

Beerdigungen

Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist vieles zu bedenken. Hier gibt es Antworten auf die Fragen, die im Zusammenhang mit der kirchlichen Beerdigung oder Trauerfeier häufig gestellt werden.

  • Wie erreiche ich den Evangelischen Friedhof?
    Zuständig ist Herr Claus Klingeberg, Lindenweg 2, 31028 Gronau, Tel. 0 51 82 / 35 21, Fax: 0 51 82 / 94 79 77.

  • Wer wird kirchlich bestattet?
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine evangelische Beerdigung bzw. Trauerfeier. Dies gilt auch, wenn die Angehörigen vielleicht nicht in der Kirche sind oder wegen Familienstreitigkeiten eine Beisetzung ohne Trauerfeier oder ohne kirchliches Geleit für eine „einfache Lösung” halten. Auch in einem solchen Fall darf der verstorbenen Person der durch die Kirchenzugehörigkeit geäußerte Wunsch nach einer kirchlichen Beerdigung nicht verweigert werden.

Ebenso gilt: Wer der Kirche nicht angehört, hat damit die Entscheidung getroffen, ohne kirchliches Geleit bestattet zu werden. Dies gilt für Ungetaufte ebenso wie für Menschen, die die Kirche durch ihren Austritt verlassen haben. Da es sich bei der Johanniskirche auf dem Lehder Berg nicht um eine Trauerhalle, sondern um eine Kirche handelt, ist die Nutzung dieser Kirche auch nur für kirchliche Trauergottesdienste möglich – und zwar für Mitglieder aller christlichen Kirchen, die der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehören. Für nichtgottesdienstliche Trauerfeiern steht auf dem Lehder Friedhof eine gesonderte Trauerhalle zur Verfügung.

  • Kann für Ausgetretene ein Trauergottesdienst in der Johanniskirche stattfinden?
Das ist – anderslautenden Gerüchten zum Trotz – nicht ausgeschlosen. In der Regel finden zwar die Trauerfeiern für Verstorbene, die keiner Kirche angehören, in der Trauerhalle auf dem Ev. Friedhof statt, da die Johanniskirche als Kirche nur für Gottesdienste zur Verfügung steht. Wenn jedoch Angehörige, die selbst der Kirche angehören, eine kirchliche und seelsorgerliche Begleitung beim Abschied von ihrem verstorbenen Familienmitglied wünschen, das nicht Kirchenmitglid war, gibt es folgende Möglichkeit dafür;
 Zuerst findet die Beisetzung des Sarges oder der Urne am Grab statt. (Dies sollte unter Leitung des Bestatters geschehen). Direkt im Anschluss kommt die Trauergemeinde in die Johanniskirche und wir als Pastoren halten dort einen Trauergottesdienst  (ohne Urne oder Sarg des Verstorbenen) für die Angehörigen.

  • Wie wird eine kirchliche Trauerfeier vorbereitet?
In der Regel kommt der Pastor bzw. die Pastorin zu Ihnen ins Haus zu einem Trauergespräch. Dabei wird nicht nur über den Lebensweg des Verstorbenen gesprochen, sondern auch über die Gestaltung der Trauerfeier, insbesondere über die Lieder, die während der Trauerfeier gesungen werden und den Bibelvers der der Traueransprache zugrunde liegen soll. Gerne berücksichtigen wir dabei Wünsche der Familie oder, falls bekannt, die Wünsche, die das verstorbene Gemeindeglied vielleicht selbst einmal geäußert hat.

  • Sollen wir die Kinder zur Beerdigung mitnehmen?
Die Trauerfeier ist ein wichtiges Ritual, das Menschen hilft, Abschied zu nehmen – auch Kindern. Häufig haben sie auch selbst den Wunsch, dabeizusein; dem sollte in der Regel auch entsprochen werden. Sicher ist es gut, Kindern vorher zu erzählen, was bei der Trauerfeier und Beerdigung geschieht und dafür zu sorgen, dass sie beim Gottesdienst mit einem ihnen vertrauten Erwachsenen zusammensitzen – dann kann aber ganz bestimmt auch Kindern die Teilnahme eine Hilfe sein, ihre Trauer zu bewältigen.

  • Ist eine anonyme Bestattung möglich?
Nach der gültigen Friedhofsordnung gibt es auf dem Evangelischen Friedhof in Gronau kein anonymes Gräberfeld, auf dem solche Bestattungen vorgenommen werden können. Sofern ein Verstorbener den Wunsch geäußert hat, dass sein Grab anonym bleibt, ist dies in der Form möglich, dass die Angehörigen auf das Anbringen einer Grabplatte auf dem Rasengrab verzichten. (Gilt sowohl für Erdbestattungsgräber als auch für Urnengräber)

  • Interessante Links zum Thema:
Die Friedhofsordnung finden Sie HIER
Die Gebührenordnung für den Evangelischen Friedhof Gronau finden Sie HIER