… Lachen hat seine Zeit … WEINEN HAT SEINE ZEIT …
Klagen hat seine Zeit … Tanzen hat seine Zeit … (Prediger 3)
Was zwischen Tod und Beerdigung zu bedenken ist – häufig gestellte Fragen …
Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist vieles zu bedenken. Hier gibt es Antworten auf die Fragen, die im Zusammenhang mit der kirchlichen Beerdigung oder Trauerfeier häufig gestellt werden.
- Wie erreiche ich den Evangelischen Friedhof?
Zuständig ist Herr Claus Klingeberg, Lindenweg 2, 31028 Gronau, Tel. 0 51 82 / 35 21, Fax: 0 51 82 / 94 79 77. - Wie erreiche ich das Pastorenehepaar?
Die Telefonnummer von Pastorin und Pastor Richter ist 05182 923348
- Wer wird kirchlich bestattet?
Jedes Mitglied der Evangelischen Kirche hat Anspruch auf eine evangelische Beerdigung bzw. Trauerfeier. Dies gilt auch, wenn die Angehörigen vielleicht nicht in der Kirche sind oder wegen Familienstreitigkeiten eine Beisetzung ohne Trauerfeier oder ohne kirchliches Geleit für eine „einfache Lösung” halten. Auch in einem solchen Fall darf der verstorbenen Person der durch die Kirchenzugehörigkeit geäußerte Wunsch nach einer kirchlichen Beerdigung nicht verweigert werden.
Ebenso gilt: Wer der Kirche nicht angehört, hat damit die Entscheidung getroffen, ohne kirchliches Geleit bestattet zu werden. Dies gilt für Ungetaufte ebenso wie für Menschen, die die Kirche durch ihren Austritt verlassen haben. Da es sich bei der Johanniskirche auf dem Lehder Berg nicht um eine Trauerhalle, sondern um eine Kirche handelt, ist die Nutzung dieser Kirche auch nur für kirchliche Trauergottesdienste möglich – und zwar für Mitglieder aller christlichen Kirchen, die der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehören. Für nichtgottesdienstliche Trauerfeiern steht auf dem Lehder Friedhof eine gesonderte Trauerhalle zur Verfügung.
- Kann für Ausgetretene ein Trauergottesdienst in der Johanniskirche stattfinden?
Das ist – anderslautenden Gerüchten zum Trotz – nicht ausgeschlosen. In der Regel finden zwar die Trauerfeiern für Verstorbene, die keiner Kirche angehören, in der Trauerhalle auf dem Ev. Friedhof statt, da die Johanniskirche als Kirche nur für Gottesdienste zur Verfügung steht. Wenn jedoch Angehörige, die selbst der Kirche angehören, eine kirchliche und seelsorgerliche Begleitung beim Abschied von ihrem verstorbenen Familienmitglied wünschen, das nicht Kirchenmitglid war, gibt es folgende Möglichkeit dafür;
Zuerst findet die Beisetzung des Sarges oder der Urne am Grab statt. (Dies sollte unter Leitung des Bestatters geschehen). Direkt im Anschluss kommt die Trauergemeinde in die Johanniskirche und wir als Pastoren halten dort einen Trauergottesdienst (ohne Urne oder Sarg des Verstorbenen) für die Angehörigen.
- Wie wird eine kirchliche Trauerfeier vorbereitet?
In der Regel kommen wir als Pastor bzw. Pastorin zu Ihnen ins Haus zu einem Trauergespräch. Dabei wird nicht nur über den Lebensweg des Verstorbenen gesprochen, sondern auch über die Gestaltung der Trauerfeier, insbesondere über die Lieder, die während der Trauerfeier gesungen werden und den Bibelvers der der Traueransprache zugrunde liegen soll. Gerne berücksichtigen wir dabei Wünsche der Familie oder, falls bekannt, die Wünsche, die das verstorbene Gemeindeglied vielleicht selbst einmal geäußert hat.
Im Evangelischen Gesangbuch finden sich zum einen Lieder zum Thema „Sterben und ewiges Leben – Bestattung” (unter den Nummern 516 bis 536). Es ist jedoch genausogut möglich, andere Gesangbuchlieder zu verwenden, vor allem, wenn sie einen persönlichen Bezug haben. Häufig werden Lieder ausgesucht, die eine Segensbitte enthalten (z.B. EG 170 „Komm, Herr, segne uns”, 171 „Bewahre uns Gott” 347 „Ach bleib mit deiner Gnade”) Manchmal steht auch trotz des Schmerzes die Dankbarkeit im Vordergrund, die sich in Liedern wie „Nun danket alle Gott” (321) oder „Lobe den Herren” (316) ausdrücken kann. Und schließlich gibt es Trostlieder, die das Vertrauen zu Gott und die Geborgenheit in ihm bestärken; dazu gehören u.a. „Befiehl du deine Wege” (361), „Wer nur den lieben Gott lässt walten” (369) und „Jesu, meine Freude” (396). Auch die jeweilige Zeit im Kirchenjahr (Advent, Passionszeit usw.) kann Anregungen für die Liedauswahl geben. (Die Nummern beziehen sich auf das aktuelle Gesangbuch, das seit 1995 im Gebrauch ist – wenn Sie ein älteres Gesangbuch verwenden, werden Sie andere Nummern vorfinden)
- Sollen wir die Kinder zur Beerdigung mitnehmen?
Die Trauerfeier ist ein wichtiges Ritual, das Menschen hilft, Abschied zu nehmen – auch Kindern. Häufig haben sie auch selbst den Wunsch, dabeizusein; dem sollte in der Regel auch entsprochen werden. Sicher ist es gut, Kindern vorher zu erzählen, was bei der Trauerfeier und Beerdigung geschieht und dafür zu sorgen, dass sie beim Gottesdienst mit einem ihnen vertrauten Erwachsenen zusammensitzen – dann kann aber ganz bestimmt auch Kindern die Teilnahme eine Hilfe sein, ihre Trauer zu bewältigen.
- Erdbestattung oder Einäscherung?
Auch wenn die Zahl der Einäscherungen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist, gilt die Erdbestattung nach wie vor als „Regelfall”. Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch über den Tod hinaus. So wie wegen dieses Grundsatzes auch eine Organentnahme nur möglich ist, wenn der / die Verstorbene ihr zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, genauso darf auch eine Einäscherung nur erfolgen, wenn sie von der verstorbenen Person zu Lebzeiten selbst gewünscht wurde.
Theologisch hat der Unterschied zwischen der Erdbestattung und der Beisetzung einer Urne keine Bedeutung. Zwar wurde im 19. Jahrhundert (und teilweise auch noch in der DDR) die Einäscherung als Protest gegen die christliche Auferstehungsbotschaft propagiert; eine solche Haltung spielt aber heute bei der Entscheidung für eine Einäscherung praktisch keine Rolle mehr. Und die Kraft Gottes, Menschen aus dem Tod aufzuerwecken, wird natürlich nicht davon beeinflusst, wie Menschen gestorben oder bestattet worden sind.
Im Falle einer Erdbestattung finden die Trauerfeier in der Lehder Johanniskirche und die Beisetzung auf dem Lehder Friedhof im direkten Zusammenhang statt, meistens drei bis fünf Tage nach dem Tod des Angehörigen. Erfolgt eine Einäscherung, gibt es zwei Möglichkeiten:
– Entweder erfolgt zunächst eine Trauerfeier, nach der der Sarg zur Einäscherung überführt wird. Wenn die Urne aus dem Krematorium eingetroffen ist, findet die Beisetzung der Urne statt; wir sind als Pastor bzw. Pastorin in der Regel auch bei dieser Urnenbeisetzung dabei und begleiten die Angehörigen mit Gebet und Segen.
– Oder (das ist inzwischen die häufigere Form): Die Trauerfeier wird gemeinsam mit der anschließenden Beisetzung der Urne gehalten
Die Termine für Trauerfeiern und Beisetzung werden von den Angehörigen und dem jeweiligen Bestatter mit dem Pfarramt und der Friedhofsverwaltung abgesprochen. Dabei werden alle Beteiligten versuchen, die Wünsche der Familie zu berücksichtigen, eine Garantie für einen „Wunschtermin” kann es natürlich nicht geben.
- Ist eine anonyme Bestattung möglich?
Nach der gültigen Friedhofsordnung gibt es auf dem Evangelischen Friedhof in Gronau kein anonymes Gräberfeld, auf dem solche Bestattungen vorgenommen werden können. Sofern ein Verstorbener den Wunsch geäußert hat, dass sein Grab anonym bleibt, ist dies in der Form möglich, dass die Angehörigen auf das Anbringen einer Grabplatte auf dem Rasengrab verzichten. (Gilt sowohl für Erdbestattungsgräber als auch für Urnengräber)
- Was kommt nach der Beerdigung?
Die Zeit, in der so vieles zu regeln war, ist plötzlich vorbei und manchmal ist man als Trauernder mit seinen Gedanken alleine. In dieser Situation kann es eine Hilfe sein, dass wir im Gottesdienst am Sonntag nach der Trauerfeier noch einmal als christliche Gemeinde für unsere Verstorbenen und für die Trauernden beten. Deshalb sind Trauerfamilien am Sonntag nach der Trauerfeier stets besonders herzlich zum Sonntagsgottesdienst eingeladen. Außerdem werden am Ewigkeitssonntag (Totensonntag) in unserer Kirche noch einmal die Namen aller derer in der Fürbitte verlesen, die im zu Ende gehenden Kirchenjahr verstorben sind.
Das Bild oben im Text ist in der Johanniskirche auf dem Lehder Friedhof zu sehen. Es zeigt den auferstandenen Jesus Christus am Ostermorgen und erinnert uns an unsere christliche Hoffnung.
„Als Christen glauben wir, dass der Tod nicht das Ende ist. in diesem Glauben suchen wir Trost aus Gottes Wort“ – so heißt es in der Liturgie unserer Gottesdienste anlässlich einer Beerdigung
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- Interessante Links zum Thema:
Die Friedhofsordnung finden Sie HIER
Die Gebührenordnung für den Evangelischen Friedhof Gronau finden SIe HIER
Hier finden Sie weitere Informationen unserer Landeskirche zum Sterben / Älter werden.
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